Ab heute, dem 2. Oktober 2023 bis zum 29.02.2024, kann der Heizkostenzuschuss des Landes in allen steirischen Gemeindeämtern beantragt werden. Angesichts der weiterhin hohen Energiepreise werden auch in diesem Jahr 340 Euro ausbezahlt.
Bitte vergessen Sie nicht einen aktuellen Lohnzettel oder bei Pensionsbezug einen aktuellen Kontoauszug zur Gemeinde mitzunehmen. Es muss das gesamte Jahresdurchschnittseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen bei dem Heizkostenzuschuss angeführt werden.
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:
- für einen Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro,
- Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro,
- sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Richtlinien Heizkostenzuschuss
Auch der Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von 400 Euro kann noch bis zum 31. Oktober unter www.soziales.steiermark.at oder www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at. Voraussetzung dafür ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark und ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.734 Euro netto.