Die Kundmachung für den Aufteilungsentwurf der Jagdpacht liegt ab 5.10.2023 für 4 Wochen im Gemeindeamt auf. Jedem Grundeigentümer/ jeder Grundeigentümerin im Gemeindejagdgebeit steht es frei, gegen diesen Aufteilungsentwurf innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Einwendungen schriftlich einzubringen.