Förderungen
Förderungen für Ankauf von Mehrwegwindeln
Den “Windelgutschein” erhalten Sie gegen Vorlage Ihres Mutter-Kind-Passes schon vor der Geburt des Babys. Ausgegeben wird der Windelgutschein vom Gemeindeamt. Sie händigen dem Händler den Gutschein aus. Der Händler zieht den Gutscheinwert vom tatsächlichen Kaufpreis ab. Sie bezahlen nur den Differenzbetrag.
Die Förderung der Gemeinde und des Landes Steiermarks beträgt € 94,47
zur Grundausstattung von mind. € 276,16
Direktförderung von Solaranlagen
Neuerrichtung € 20,- pro m² bis höchstens 12 m² Kollektorenfläche
Antragsformulare für Landesförderung und Gemeindeförderung liegen im Gemeindeamt auf.
Direktförderung von Biomasse Kleinfeuerungsanlagen
Scheiterholzgebläsekessel, Kachelöfen als Gesamtheizsystem und bei Pellets-Kaminöfen als Gesamtheizsystem – jeweils 50 % , höchstens mit € 440,- , zur gewährten Landesförderung
Hackschnitzel- , Pellets-, Stückholzzentralheizungsanlagen jeweils 50 % , höchstens mit € 910,- zur gewährten Landesförderung.
Für diese Gemeindeförderung ist die Gewährung der Landesförderung Voraussetzung. Die Antragsformulare für eine Landesförderung und Gemeindeförderung liegen im Gemeindeamt auf.